Informationen für Unternehmen zum Coronavirus

22. März 2020

Das Landratsamt Mittelsachsen informiert auf seiner Website über Themen und Hilfemöglichkeiten für Unternehmer.

U.a. wird mitgeteilt: „…Das Kabinett hat ebenfalls ein Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler beschlossen, welches ab Montag in Kraft tritt. Es handelt sich um ein Staatsdarlehen als zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro. Mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird, kann das Soforthilfe-Darlehen von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind,bei der SAB beantragt werden. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Die Forderung kann nach Ablauf der Frist und individueller Prüfung auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich das kleine Unternehmen in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist. …“

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